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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

    1. 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Gabriele Kao (Auftragnehmer:in) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

      1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall vereinbart und schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden Gabriele Kao ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.3    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2    Angebote und Vertragsabschluss 
2.1    Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 14 Tage gültig. Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes durch den/die Auftraggeber:in als wirksam abgeschlossen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Gabriele Kao.

3    Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung
3.1    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3.2    Gabriele Kao ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Gabriele Kao selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
3.3    Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Gabriele Kao zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

4    Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
4.1    Der/die Auftraggeber:in trägt dafür Sorge, dass Gabriele Kao alle für die zügige Auftragserfüllung erforderlichen und nützlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt erhält und Informationen erteilt werden. Dies gilt auch für jene Unterlagen und Informationen, deren Bedeutung erst während der laufenden Beratungsleistungen durch Gabriele Kao bekannt werden. Der/die Auftraggeber:in trägt weiters dafür Sorge, dass ein allenfalls bestehender Betriebsrat rechtzeitig von der Beratungstätigkeit von Gabriele Kao informiert wird.

5    Sicherung der Unabhängigkeit
5.1    Die Vertragsparteien werden alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Unabhängigkeit der Mitarbeiter und Kooperationspartner von Gabriele Kao gewährleistet ist. Untersagt sind insbesondere Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern von Gabriele Kao oder die direkte Beauftragung von Kooperationspartnern von Gabriele Kao während laufendem Auftragsverhältnis.
6    Berichterstattung / Berichtspflicht
Gabriele Kao wird dem/der Auftraggeber:in über die Beratungstätigkeit schriftlich Bericht erstatten, soferne dies ausdrücklichvereinbart ist. In diesem Fall ist von der Berichtspflicht auch die Tätigkeit von Kooperationspartnern von Gabriele Kao umfasst. 

7    Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte 
7.1    Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Beratungstätigkeit durch Gabriele Kao erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen Gabriele Kao zu. Dem/der Auftraggeber:in wird daran ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst. Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von Gabriele Kao gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
7.2    Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt Gabriele Kao zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8    Gewährleistung
8.1    Gabriele Kao ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2    Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Auftraggebersphäre zuzurechnen, findet die Behebung nur über gesonderten schriftlichen Auftrag des/der Auftraggebers:in statt. Die zur Behebung erforderlichen Leistungen werden dem /der Auftraggeber:in gesondert verrechnet.
8.3    Sind die Unrichtigkeiten oder Mängel der Sphäre von Gabriele Kao zuzurechnen, dann leistet Gabriele Kao binnen angemessener Frist kostenlos Gewähr. Der Anspruch des/Auftraggebers:in auf Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt binnen sechs Monaten nach Übergabe des Schlussberichtes an den/die Auftraggeber:in.

9    Haftung / Schadenersatz
9.1    Gabriele Kao haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2    Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, geltend gemacht werden. 
9.3    Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Gabriele Kao zurückzuführen ist.
9.4    Sofern Gabriele Kao das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Gabriele Kao diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9.5    Gabriele Kao haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Beratungsleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.

10    Geheimhaltung/Datenschutz
10.1    Gabriele Kao wird über alle Angelegenheiten des/der Auftraggebers:in, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Kooperationspartner ausgenommen, die Gabriele Kao beizieht und die für die Erfüllung der Beratungsleistung erforderlich sind. In diesem Fall wird Gabriele Kao den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind weiters jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
10.2    Gabriele Kao darf Berichte, Gutachten, Ergebnisse und sonstige schriftliche Äußerungen betreffend ihre Beratungstätigkeit für den/die Auftraggeber:in, Dritten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des/der Auftraggeber:in zur Verfügung stellen.
10.3    Gabriele Kao ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet Gabriele Kao Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11    Honorar
11.1    Für die Beratungsleistungen von Gabriele Kao wird ein Honorar gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Je nach Vereinbarung hat der/die Auftraggeber:in bei Auftragserteilung eine Anzahlung oder während laufender Beratungstätigkeit Teilzahlungen zu leisten. Das restliche Honorar ist binnen 14 Tage nach Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.
11.2    Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen. Reisekosten mit dem PKW werden pro km gemäß dem amtlichen Kilometergeld von EUR 0,42 abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Wohnsitz von Gabriele Kao bzw. der Kooperationspartner:innen.
11.3    Unterbleiben die Beratungsleistungen ganz oder teilweise, dann gebührt Gabriele Kao das vereinbarte Honorar zur Gänze, wenn Gabriele Kao zur Beratungsleistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, daran gehindert worden ist. Zu den Umständen auf Seiten des/der Auftraggebers:in zählen insbesondere mangelnde Mitwirkung des/der Auftraggebers:in an der Auftragserfüllung oder unberechtigte vorzeitige Vertragsauflösung.
11.4    Unterbleiben die Beratungsleistungen auf Grund von Umständen, die auf Seiten von Gabriele Kao einen wichtigen Grund darstellen, so gebührt Gabriele Kao ein anteiliges Honorar, welches den bisher erbrachten Beratungsleistungen entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die bisher erbrachten Beratungsleistungen für den/die Auftraggeber:in verwertbar sind.

12    Stornokosten 
Absagen bzw. Stornierung von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden von Gabriele Kao folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:
•    Storno ab Auftragserteilung bis 8 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 25% der Auftragssumme;
•    Storno zwischen 8 und 4 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 50% der  Auftragssumme 
•    Storno zwischen 4 und 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 75% der Netto Auftragssumme
•    Storno kürzer als 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 100% der Netto Auftragssumme

Bereits bei Gabriele Kao entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzten.

13    Schlussbestimmungen 
13.1    Auf den Beratungsauftrag, dessen Auslegung und für Streitigkeiten daraus ist österreichisches Recht anzuwenden.
13.2    Erfüllungsort ist Purkersdorf, Niederösterreich.
13.3    Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag sind ausschließlich die in Handelssachen zuständigen Gerichte in Wien zuständig.

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